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Rechtsform: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Januar 2021, 08:17 Uhr

Hier gibt es Informationen zu verschiedenen Rechtsformen, deren Vor- Nachteilen und für welche Gruppierungen sie sich anbieten.

Eingetragener Verein (e.V.)

Ein eingetragener Verein ist ein nicht-wirtschaftlicher Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der Vereinssitz maßgeblich. Der eingetragene Verein wird üblicherweise e. V. abgekürzt, das BGB gibt allerdings keine offizielle Abkürzung vor. Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Sie sind vollrechtsfähig, das heißt, sie können als Rechtssubjekte selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie können vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Als Mindestzahl bei der Eintragung fordert der Gesetzgeber sieben Mitglieder (§ 56 BGB). Dies ist eine allgemein anerkannte Sollvorschrift. Die Unterschreitung dieser Mitgliederzahl führt nicht zur Auflösung des Vereins – erst das Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl von drei führt hierzu (§ 73 BGB).

Für wen?

Für Personengruppen mit drei oder mehr Mitgliedern.

Vorteile

  • Spendenbescheinigungsberechtigt

Nachteile

  • Strukturelle Voraussetzungen (Vorstand, Kassenwärt*in, ...)

Gründungsanleitung

Nicht rechtsfähige Personenvereinigung

Für wen?

  • Sich neu gründende Initiativen

Vorteile

  • Unbürokratisch

Nachteile

Gründungsanleitung

  • Nicht spendenbescheinigungsberechtigt

Private Non-Profit-Organisation

Für wen?

  • Einzelpersonen und kleine Gruppen

Vorteile

Nachteile

Gründungsanleitung

Genossenschaft

Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Für wen?

Vorteile

Nachteile

Gründungsanleitung

Stiftung

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen der Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Synonym wird auch der Begriff Fundation (vom lateinischen fundātiō) verwendet.

Für wen?

Vorteile

Nachteile

Gründungsanleitung

Nichtrechtsfähiger Verein

Für wen?

Vorteile

Nachteile

Gründungsanleitung