Rechtsform: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Januar 2021, 08:17 Uhr
Hier gibt es Informationen zu verschiedenen Rechtsformen, deren Vor- Nachteilen und für welche Gruppierungen sie sich anbieten.
Eingetragener Verein (e.V.)
Ein eingetragener Verein ist ein nicht-wirtschaftlicher Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der Vereinssitz maßgeblich. Der eingetragene Verein wird üblicherweise e. V. abgekürzt, das BGB gibt allerdings keine offizielle Abkürzung vor. Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Sie sind vollrechtsfähig, das heißt, sie können als Rechtssubjekte selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie können vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Als Mindestzahl bei der Eintragung fordert der Gesetzgeber sieben Mitglieder (§ 56 BGB). Dies ist eine allgemein anerkannte Sollvorschrift. Die Unterschreitung dieser Mitgliederzahl führt nicht zur Auflösung des Vereins – erst das Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl von drei führt hierzu (§ 73 BGB).
Für wen?
Für Personengruppen mit drei oder mehr Mitgliedern.
Vorteile
- Spendenbescheinigungsberechtigt
Nachteile
- Strukturelle Voraussetzungen (Vorstand, Kassenwärt*in, ...)
Gründungsanleitung
Nicht rechtsfähige Personenvereinigung
Für wen?
- Sich neu gründende Initiativen
Vorteile
- Unbürokratisch
Nachteile
Gründungsanleitung
- Nicht spendenbescheinigungsberechtigt
Private Non-Profit-Organisation
Für wen?
- Einzelpersonen und kleine Gruppen
Vorteile
Nachteile
Gründungsanleitung
Genossenschaft
Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Für wen?
Vorteile
Nachteile
Gründungsanleitung
Stiftung
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen der Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Synonym wird auch der Begriff Fundation (vom lateinischen fundātiō) verwendet.